Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eMotions media solutions gmbh (nachstehend «emotions») gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die emotions entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten die emotions nur zu den im Entwicklungsvertrag definierten Leistungen. Wird kein separater Entwicklungsvertrag (Pflichenheft) abgeschlossen, sind die Spezifikationen in der Offerte massgebend. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Offerten sind während 30 Tagen verbindlich.
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den im Entwicklungsvertrag genannten Angaben sowie nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, welche dieser termingerecht, während der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
Grundlage für die Auftragsausführung ist der Entwicklungsvertrag. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind der emotions sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es der emotions frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
Stellt der Auftraggeber der emotions Daten, Inhalte, Testergebnisse, Änderungswünsche oder andere für die Weiterführung des Auftrages notwendige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, fordert die emotions den Auftraggeber auf, das fehlende Material bzw. die fehlenden Informationen innert einer Frist von drei Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Nach einmaliger erfolgloser Erinnerung gilt das bisherige Arbeitsergebnis innerhalb von weiteren drei Arbeitstagen als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist eintreffende Änderungswünsche bzw. die Verarbeitung nachträglich eintreffender Informationenkann gesondert in Rechnung gestellt werden. Zudem ist die emotions bei Säumnis des Auftraggebers berechtigt, Teilrechnung im Umfang des bis anhin angefallenen Aufwandes zu stellen
Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vom Entwicklungsvertrag, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Die emotions ist um die Mängelbehebung bemüht.
Liegen schriftlich gemeldete Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme innerhalb von drei Arbeitstagen erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Fristen, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen. Eine allenfalls gewünschte Verlängerung der Annahmefrist ist nur nach Vereinbarung mit der emotions wirksam. Treffen Mängelrügen erst nach den genannten Fristen ein, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Zudem kann der emotions nach Ablauf der Frist für die Abnahmeprüfung Rechnung stellen
Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Alle offerierten Preise sind in Schweizer Franken und/oder Euro und/oder US Dollar, und immer exklusive Mehrwertsteuer.